Mobile Betreuung §34 MoB

MOB ist ein stationäres Angebot (7 Plätze) für Jugendliche in einer eigenen Wohnung. Die Hilfe erfolgt nach §27 in Verbindung mit §34 oder §41 KJHG.

Das Hilfeangebot richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren:

  • die aufgrund familiärer Schwierigkeiten nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können
  • für die ein gruppenpädagogisches Angebot (Wohngruppe) – aus Überforderungs- oder anderen Gründen - nicht geeignet ist
  • die weitestgehend eigenverantwortliche Entscheidungs- und Handlungsspielräume fordern, hierfür aber noch einen geeigneten Schutzraum benötigen
  • die bis zur Volljährigkeit verselbständigt werden sollen
  • die überwiegend in der Lage sind, sich eigenständig zu versorgen

Der Einzugsbereich für MOB wird durch den Lebensort der Jugendlichen festgelegt. Die Jugendlichen sollen dort eine Wohnung beziehen können, wo sie ihren bisherigen Lebensmittelpunkt hatten oder ihren zukünftigen haben wollen. Regionale Bezüge und Bindungen sollen in der Regel erhalten bleiben.

Die pädagogische Arbeit MOB wird durch Sozial- oder Diplompädagogen oder gleichwertig qualifizierte Pädagogen des ambulanten Teams von EFES durchgeführt und mit mind. 8 Fachleistungsstunden pro Woche abgerechnet.

mob

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