Soziale Gruppenarbeit §29 - SG

Die soziale Gruppenarbeit ist eine ambulante Form der Hilfe zur Erziehung (§ 29 KJHG), die auf die Dauer eines halben Jahres ausgerichtet ist.
Dieses gruppenpädagogische Angebot wendet sich an Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren, die Hilfestellung bei der Bewältigung ihrer aktuell schwierigen Lebenslage benötigen.

Die soziale Gruppenarbeit bietet bei Verhaltens-/ Entwicklungsschwierigkeiten, besonders auch bei Strafauffälligkeit und deviantem Verhalten, lösungs-und ressourcenorientiertes Arbeiten in der Gruppe, um dem inneren oder äußeren Druck der Handlungs- und Veränderungsnotwendigkeit zu entsprechen.


Die konkreten Arbeitsinhalte richten sich lebensweltorientiert nach dem tatsächlichen Bedarf der Gruppe und der dazugehörigen Jugendlichen.


Dem wöchentlichen Betreuungsumfang muss im Vorfeld von allen Beteiligten (Jugendliche, Eltern und Jugendamt) vertraglich zugestimmt werden. Er liegt in der Regel bei ein bis zwei Terminen pro Woche. Die Gruppengröße liegt zwischen 5 und 10 Jugendlichen.

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