Aktivierende Sozialpädagogische Familienhilfe (aSPFH)

Die aSPFH (§ 31 KJHG) ist eine mindestens fünfmonatige Hilfe des gesamten Familiensystems. 

aSPFH bedeutet, Betreuung und Begleitung von Familien bei ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Anschließend gibt es die Möglichkeit einer betreuungsreduzierten/freien Erprobungsphase, in der Familien Erlerntes/Erreichtes selbständig umsetzen und überprüfen können.

aSPFH

EFES - aktivierende Eltern- und Jugendhilfe gGmbH

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