Clearingzentrum und Inobhutnahme

Das Clearingzentrum in Hildesheim bietet einen Rahmen für Inobhutnahmen. Inobhutnahme stellt eine sozialpädagogische Krisenintervention und Schutzgewährung der Kinder- und Jugendhilfe dar. Es handelt sich hierbei um eine öffentlich-rechtliche Intervention zur Gefahrenabwehr. Den Kindern und Jugendlichen wird der notwendige Schutz und eine fachgerechte sozialpädagogische Intervention geboten.

Der primäre inhaltliche Schwerpunkt des Clearingzentrums besteht in der Erzeugung eines sicheren Umfeldes für bedrohte Kinder und Jugendliche. Der zweite Schwerpunkt der Arbeit liegt darin, zeitnah im Zusammenspiel mit allen Beteiligen eine Klärung der Krisensituation zu erarbeiten. Das Ziel ist Inobhutnahmen als Krisenintervention so kurz wie möglich zu halten.

Unverzüglich (Ziel ist der nächste Werktag) wird eine Hilfeplanung, als eine Grundlage für weitere notwendige sozialpädagogische Interventionen, eingeleitet. Diese regelt ob ggf. weitere Optionen des Clearingzentrums im Rahmen eines Clearings beschlossen werden. Die Inobhutnahme soll, wenn möglich, einen Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreiten.



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