Aktivierende Erziehungsbeistandschaften (aEB)

Eine aktivierende Erziehungsbeistandschaft, kurz: aEB (§30 KJHG) ist eine mindestens fünfmonatige Hilfe, die eher die Unterstützung von jungen Menschen selber im Auge hat. Hier wird den Kindern und Jugendlichen ein Beistand zur Seite gestellt, der bei allen Schwierigkeiten und Problemen unterstützt und berät.

Im Blickfeld der gemeinsamen Arbeit ist besonders, wieder besser mit der Familie zurechtzukommen. Die Herausarbeitung der vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten verfolgt das Ziel, den Prozess der Verselbständigung des jungen Menschen zu unterstützen. Nach der Arbeitsphase mit dem jungen Menschen besteht die Möglichkeit einer betreuungsreduzierten/freien Erprobungsphase, um Erlerntes/Erreichtes selbständig umzusetzen.

aEB

EFES - aktivierende Eltern- und Jugendhilfe gGmbH

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